Allgemeine Geschäftsbedingungen für Shooting4Dogz
Stand: Juli 2026
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Ing. Peter Fasching, MSc (Einzelunternehmer), gültig für alle Shootings, Aufträge, Angebote, Lieferungen, Studiobuchungen, Veranstaltungen und Leistungen unter der Marke „Shooting4Dogz“.
I. ALLGEMEINER TEIL
1.1 Anwendbarkeit
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Ing. Peter Fasching, MSc (Einzelunternehmer) unter der Marke „Shooting4Dogz“ durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Mit der Auftragserteilung oder Buchung eines Termins anerkennt der Vertragspartner deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur in Textform (z. B. per E-Mail) getroffen werden.
1.2 Vertragspartner, Rechtswahl und Gerichtsstand
Vertragspartner ist:
Ing. Peter Fasching, MSc (Shooting4Dogz)
Johannes-Gutenberg-Straße 5
2700 Wiener Neustadt, Österreich
E-Mail: office@shooting4dogz.com
Telefon: +43 681 81673030
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wiener Neustadt vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
1.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
1.4 Datenschutz
Shooting4Dogz verarbeitet personenbezogene Daten unter strenger Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG). Daten werden nur im für die Vertragserfüllung erforderlichen Ausmaß verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern dies zur Vertragserfüllung (z. B. Fotolabore, Zahlungsdienstleister) oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig ist.
II. FOTOGRAFIE UND RECHTE
2.1 Urheberrecht & Nutzung
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff UrhG) stehen dem Fotografen Ing. Peter Fasching, MSc zu. Nutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Bezahlung eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausschließlich privaten Gebrauch. Jede kommerzielle oder gewerbliche Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist honorarpflichtig.
2.2 Werbliche Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen zu Werbezwecken (z. B. auf der Website, Social Media oder in Printmedien von Shooting4Dogz) erfolgt ausschließlich nach gesonderter, freiwilliger Einwilligung des Auftraggebers und wird nicht über diese AGB geregelt.
2.3 Herstellerbezeichnung / Copyrightangabe
Der Vertragspartner ist bei jeder vereinbarten Veröffentlichung oder nicht-privaten Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild anzubringen (z. B. Foto: © Shooting4Dogz.com). Jede nachträgliche Veränderung des Lichtbilds (z. B. durch Filter, Verfremdung oder digitale Bearbeitung) bedarf unserer Zustimmung. Hiervon ausgenommen sind technisch notwendige Zuschnitte oder Größenanpassungen, soweit das Bild dadurch nicht verfremdet wird.
2.4 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren (physische Abzüge, Fotoprodukte etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum von Ing. Peter Fasching, MSc. Nutzungsbewilligungen für digitale Inhalte gelten erst mit vollständiger Bezahlung als erteilt.
III. HAFTUNG, LEISTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
3.1 Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien, Aufnahmen oder übergebenen Vorlagen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen (insbesondere im B2B-Geschäft mit Unternehmern) ausgeschlossen.
3.2 Leistungsausführung
Der Auftrag wird sorgfältig und professionell ausgeführt. Der Fotograf kann den Auftrag auch ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte ausführen lassen. Die gestalterische und technische Bildauffassung obliegt ausschließlich dem Fotografen.
3.3 Gewährleistung und Reklamation
Für Unternehmer (B2B): Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
Für Verbraucher (B2C): Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unerhebliche Farbdifferenzen zwischen der Bildschirmdarstellung des Kunden und dem physischen Druck sowie rein geschmackliches Nichtgefallen stellen keinen Mangel dar.
IV. HONORAR, STORNO UND WIDERRUF
4.1 Honorar
Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach den jeweils gültigen Preislisten oder ein angemessenes Honorar zu. Alle Material- und Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, Locationmieten etc.) werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.
4.2 Anzahlung und Reservierung
Bei der verbindlichen Buchung und Reservierung eines Shooting-Termins ist eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 20 % des vereinbarten Paketpreises zu leisten, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Stornobedingungen für Shootings
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:
Bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei (eine geleistete Anzahlung wird erstattet).
29 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Shootingpreises.
6 bis 3 Tage vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Shootingpreises.
Ab 2 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Shootingpreises.
Hinweis: Bereits für das Shooting verbindlich gebuchte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Drittkosten (z. B. Mietstudios, Requisiten, Visa- oder Make-Up-Artists) sind in jedem Fall in voller Höhe vom Kunden zu ersetzen.
4.4 Kulanz bei plötzlicher Erkrankung des Hundes
Kann das vereinbarte Fotoshooting aufgrund einer plötzlich eingetretenen, akuten Erkrankung oder Verletzung des Hundes nicht stattfinden, bemüht sich Shooting4Dogz nach Möglichkeit um die Vereinbarung eines kostenfreien Ersatztermins. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
4.5 Gesetzliches Rücktrittsrecht (FAGG)
Termingebundene Shootings: Da es sich bei der Buchung von Fotoshootings um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung handelt, die zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Anmeldung und Buchung ist verbindlich.
Bereitstellung digitaler Inhalte (Downloads): Bei der Bereitstellung von digitalen Fotodownloads erlischt das Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG vorzeitig, sobald der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der sonst bestehenden 14-tägigen Rücktrittsfrist begonnen wird und er zur Kenntnis nimmt, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert.
V. SPECIAL: FOTOSHOOTINGS MIT TIEREN (STUDIO & OUTDOOR)
5.1 Mitwirkungspflichten des Halters & Versicherungsschutz
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das teilnehmende Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten und ausreichend geimpft ist. Der Abschluss einer entsprechenden Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund wird ausdrücklich empfohlen bzw. hat eine solche aufrecht zu sein, sofern sie für die jeweilige Rasse oder im jeweiligen Bundesland gesetzlich vorgeschrieben ist.
5.2 Verhalten und Sicherheit beim Shooting
Der Halter bleibt während des gesamten Shootings der rechtliche Tierhüter und behält die Aufsicht über das Tier.
Auf Hundeplätzen, im Studio und an allen Outdoor-Locations ist den Anweisungen des Fotografen Folge zu leisten, um Unfälle zu vermeiden.
Zeigt ein Tier während des Shootings stark gestresstes, verängstigtes oder aggressives Verhalten, kann der Fotograf das Shooting im Interesse des Tierschutzes und der Sicherheit jederzeit abbrechen. Das vereinbarte Honorar bleibt bestehen, sofern der Abbruch auf das Verhalten oder den Gesundheitszustand des Tieres zurückzuführen ist.
5.3 Wetterbedingungen bei Outdoor-Aufnahmen
Bei ungeeigneten oder extremen Wetterbedingungen (z. B. Starkregen, Sturm, Gewitter oder extreme Hitze) kann das Shooting aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen durch den Fotografen verschoben werden. Es wird in diesem Fall ein kostenfreier Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder den Ersatz von Reisekosten besteht für den Kunden dadurch nicht.
5.4 Haftung für Schäden durch Tiere und Begleitpersonen
Für Schäden, die durch das mitgebrachte Tier an der Studioausrüstung, Requisiten, der Location oder Personen verursacht werden, haftet der Tierhalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Tierhalterhaftung gemäß § 1320 ABGB).
Die von Shooting4Dogz zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Inventare und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die durch Minderjährige (Kinder) verursacht werden, haften die Eltern bzw. die gesetzlichen Aufsichtspflichtigen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.